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Glossar

Fehlerhafte Personalien auf dem neuen Versicherungsausweis


Eine versicherte Person stellt fest, dass die Personalien auf ihrem neuen AHV-Versicherungsausweis nicht korrekt sind.

 

Was ist zu tun?

 

Die Person wendet sich als Erstes an diejenige AHV-Ausgleichskasse, bei der sie versichert ist.
Nach Rücksprache mit dieser Stelle kann sie das Formular „Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes“ ausfüllen.

 

Den ausgefüllten Antrag reicht die versicherte Person zusammen mit den erforderlichen Belegen der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde ein.


Da die meisten Referenzeinträge von den Zivilstandsämtern (Infostar) oder von den Migrationsämtern (ZEMIS) stammen und die Wohngemeinden Kopien von offiziellen Dokumenten haben, die von diesen Instanzen ausgestellt wurden, können die Gemeinden bei der Bearbeitung der Anträge bereits eine erste Beurteilung abgeben.


Falls die Gemeinde feststellt, dass der Antrag begründet ist (eindeutige Unstimmigkeit zwischen dem Inhalt des elektronischen Registers und dem offiziellen Dokument), leitet sie den Antrag an die zuständige Stelle weiter, die dann ihrerseits Abklärungen vornimmt und den Eintrag im entsprechenden Bundesregister korrigiert.


Die versicherte Person wird durch die Einwohnerkontrolle in geeigneter Form mindestens über das Ergebnis des Antrags informiert, wenn möglich auch über die weiteren Schritte.
Dies bedeutet insbesondere, dass die versicherte Person selber bei ihrer AHV-Ausgleichskasse ihren angepassten AHV-Versicherungsausweis bestellen muss. Dabei ist zu beachten, dass zwischen der erfolgten Korrektur im Bundesregister und der Rückmeldung einige Tage vergehen können und die Daten somit nicht unmittelbar korrigiert sind.


Der Berichtigungsantrag kann nur bei Vorhandensein bestimmter Gründe behandelt werden:


Gültige Gründe für eine Änderung sind:

· Schreibfehler im Namen oder Vornamen
· falsches Geburtsdatum
· falsche Staatsangehörigkeit auf einem offiziellen Dokument
 

KEINE gültigen Gründe sind:


· z.B. Meier-Müller Heidi -> neu Meier Heidi
· Auf dem neuen Dokument sind alle Vornamen aufgeführt (z.B.
  früher war nur ein Vorname auf dem Ausweis, neu sind 2 oder 3
  Vornamen)
· Wenn erst kürzlich der Name gewechselt hat (z.B. durch Heirat)

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